Einbringung DHH 2018/2019 und mittelfristige Finanzplanung

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Einbringung DHH 2018/2019 und mittelfristige Finanzplanung

Sitzung des Gemeinderates der Großen Kreisstadt Filderstadt Montag, 6. November 2017; 18.00 Uhr
Oberbürgermeister Christoph Traub

-es gilt das gesprochene Wort-

Sehr geehrte Stadträtinnen,
sehr geehrte Stadträte,
liebe Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäte,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Herren Beigeordnete Koch und Molt,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit der heutigen Einbringung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2018 und 2019 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum bis 2022 starten wir in die Haushaltsplanberatungen für die genannten Jahre. Der Haushalt, der ihnen als Hauptorgan unserer Stadt vorliegt, wurde von der Kämmerei erstellt und folgt konkreten Prinzipien, aus denen wir die Schwerpunkte unseres Handelns für die kommenden Haushaltsjahre ableiten.
Wir sind dabei dem Grundsatz gefolgt:

Ein Haushaltsplan funktioniert nur, wenn er einen festen Prinzipienrahmen hat.

Die Einbringung wollen wir deshalb in Abweichung zu den vergangenen Jahren auch in anderer Weise vornehmen und uns dazu an diesem Leitsatz orientieren. Ich werde Ihnen in einem ersten Teil die Prinzipien, also die thematischen Inhalte und Schwerpunkte vorstellen, die wir in den Doppelhaushalt und die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen haben. Im Anschluss präsentiert Ihnen Herr Braunmüller als Leiter u serer Kämmerei die dafür maßgebliche Zahlengrundlage.

Diese Zweiteilung soll auch deutlich machen, welche Themen in den haushaltsrelevanten Jahren mit einem Schwerpunkt versehen sind und nicht minder wesentlich, aus und mit welchen Budgets diese finanziert sind. Der Haushaltsplan nimmt damit auch die Lebenswirklichkeit unserer Stadt und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner auf. Es geht um den Erhalt der erarbeiteten Lebensgrundlagen und das Aufgreifen der Chancen, Aufgaben und Herausforderungen für die Zukunft.
Die mit der heutigen Haushaltseinbringung beginnenden Haushaltsplanberatungen sollen Transparenz schaffen, wofür die uns als Kommune zur Verfügung stehenden Mittel, maßgeblich Steuermittel, die auf Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmerinnen und Unternehmer zurückgehen, eingesetzt werden.
Dabei vergesse ich und vergessen wir nicht, dass das Ehrenamt, Vereine, Kirchen und Organisationen, worunter ich auch unsere Feuerwehr und das DRK fasse, Aufgaben in unserem Gemeinwesen wahrnehmen, die nicht mit Geld zu bezahlen sind und insoweit einen maßgeblichen Wert neben dem Haushalt darstellen.
Welche Erwartungshaltung verbinden wir mit einem neu einzubringenden Doppelhaushalt. Ein mögliches Beispiel:

„Jeder erwartet vom Staat Sparsamkeit im Allgemeinen und Freigebigkeit im Besonderen.“
Anthony Eden, britischer Politiker (1897 – 1977)

Oder ins Schwäbische übersetzt: ihr sollt überall sparen, bloß nicht bei mir.

Ein zu pauschales und schwieriges Unterfangen, zumal übergeordnete politische Ebenen in Land und Bund für sich den Haushaltsgrundsatz der „Schwarzen Null“ vorgeschrieben haben. Zugleich werden aber immer mehr Aufgaben und Anforderungen gegenüber den Kommunen formuliert, damit auch die Zuordnung der Finanzierungslast. Beispielhaft erwähnt sei die Kinderbetreuung, Ganztagesangebote, die Schulhaussanierung, die Digitalisierung, die Mobilitätsentwicklung und aller damit in Zusammenhang stehenden Fragen.

Wir wollen aber nicht vordergründig auf andere schauen, sondern mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 und der daran anschließenden mittelfristigen Finanzplanung die richtigen Schwerpunkte für die kommenden Jahre in und für Filderstadt setzen.
In einer Zeit, in der vieles unsicher und unzuverlässig erscheint, ist uns dies mit Blick auf klare und nachvollziehbare Strukturen als Signal in unsere Stadt wichtig.

  • 1. HaushaltsrechtlicheAusgangssituation-BasisistsolideHaushaltspolitik

    Filderstadt steht sowohl nach innen, als auch nach außen vor großen Veränderungen. Um für Filderstadt einen erfolgversprechenden Weg aufzuzeigen und damit die bevorstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt vorzubereiten, möchten wir heute die maßgeblichen Themenfelder und Aufgaben aus Sicht der Verwaltung benennen. Darin bzw. dahinter finden sich selbstverständlich dann auch Einzelprojekte und kleinere Maßnahmen wieder, die den Umfang einer Rede zur Haushaltseinbringung aber überfordern würden.Die Haushaltslage der Stadt Filderstadt hat sich im Nachgang zum Nachtragshaushalt von Anfang 2017 aufgrund der zwischenzeitlich für 2018 ff. gesenkten Kreisumlage erkennbar verbessert. Anlass, von Mahnungen zu einer gebotenen Ausgabenzurückhaltung abzusehen, erkennen wir aber mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung und die bislang aufgezeigten, aber nicht finanzierten Vorhaben, nicht.
    Lassen Sie mich dazu drei Beispiele nennen:
  • 2. Schwerpunkte,die bereits beschlossen sind

    Folgende drei Handlungsfelder sind durch Beschlüsse des Gemeinderates bereits angelegt. Keines davon ist aber, Stand heute, in vollem Umfang finanziert.a. Integration
    Das erste Themenfeld, auf das ich eingehen möchte, ist das der Integration. Wir stehen vor der Ihnen bekannten und auch großen Aufgabe, eine Vielzahl von Menschen, die aus einer Notsituation geflüchtet sind und letztlich bei uns in der Stadt Unterkunft gefunden haben, in guter Weise in unsere Stadtgesellschaft aufzunehmen und damit zu integrieren.
    Daneben steht die gleichfalls wichtige Aufgabe, den Menschen, die bereits vor längerer Zeit aus insgesamt 122 Nationen nach Filderstadt gezogen sind, hier eine gute Heimat zu geben.b. S-Bahn-Verlängerung
    Die Verlängerung der S2 über Bernhausen hinaus nach Neuhausen mit einem weiteren Haltepunkt in Sielmingen beraten wir seit mehreren Jahren.
    Die maßgeblichen Meilensteinentscheidungen, so wie sie bislang anstanden, haben wir mit großer Mehrheit positiv gefasst.
    Die Verlängerung der S-Bahn über Bernhausen hinaus bietet für Filderstadt großes Entwicklungspotenzial. Um diese Potenziale zu heben, bedarf es im Vorfeld erheblicher Investitionen im Bereich der sogenannten S-Bahn begleitenden Maßnahmen. Diese sind in den bislang gefassten Beschlüssen zwar angelegt und wir alle bewegen diese auch gedanklich, finanziert sind diese Stand heute nicht.

    c. Innenstadtentwicklung/Sanierung Bernhausen, inkl. Untersuchung zentrales Verwaltungsgebäude
    Ein weiterer Punkt, für den die maßgeblichen Grundsatzbeschlüsse gefasst, aber nicht ausfinanziert sind, ist der Bereich der Innenstadtentwicklung bzw. der Sanierung Bernhausens.
    Mit dem Erwerb des Gebäudes Aicher Straße 9 haben wir uns als Verwaltung in die Position gebracht, im Sanierungsgebiet selbst zu gestalten und mit einzugreifen.
    Damit einher geht der Auftrag des Gemeinderats an die Verwaltung, die Möglichkeiten und auch das Maß einer Zentralisierung der Verwaltung zu untersuchen.

Bei diesen drei Beispielen möchte ich es zunächst belassen und dadurch lediglich aufzeigen, dass wir für die kommenden Jahre bereits kommunalpolitische Weichen gestellt und klare Entscheidungen getroffen haben.
Von diesen Vorhaben sind wir gemeinsam überzeugt, dass wir diese benötigen und diese unserer Stadt gut tun.
Für dieses, dem Grunde nach, bereits angelegte Handeln, muss der städtische Haushalt nunmehr die Handlungsfähigkeit einerseits bewahren, andererseits weiter dazu erhalten.
Das Regierungspräsidium hat uns im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 2017 darauf hingewiesen, dass es dort für unabdingbar gehalten wird, im Hinblick auf die anstehenden Investitionen und deren Folgekosten bei gleichzeitig stark abnehmender Liquidität sowie ebenfalls möglicher und in Betracht zu ziehender Konjunkturschwächungen, dass die Ertragskraft des Ergebnishaushaltes nachhaltig zu stabilisieren ist, um schnellstmöglich ein zumindest ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erreichen.
Auch wenn wir für 2018 und 2019 deutliche Haushaltsverbesserungen feststellen dürfen, so gilt es nach meiner Auffassung doch, die Voraussetzungen und Erfolgsbedingungen einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik für unsere Stadt zu beschreiben, zu beraten und danach zu beschließen.
Letztendlich geht es im Kern um die Frage, ob und wie wir finanzpolitisch umsetzen können, was landläufig als nachhaltiges Handeln definiert wird. Es ist auch nicht falsch, wenn wir den Begriff der Nachhaltigkeit zumindest auch aus dem Haushalt ableiten, geht es dabei doch um die gute Schnittmenge ökologischer, sozialer und eben auch ökonomischer Inhalte.

Um für Filderstadt eine erfolgversprechende und prosperierende Zukunft beschreiben zu können, rücken finanzpolitische Dimensionen zwangsläufig in den Vordergrund. Lassen Sie mich vier wesentliche Bestandteile benennen:

a. Die demographische Entwicklung, die bei uns dankenswerterweise nicht in dem Tempo eintritt, wie in anderen Kommunen. Dennoch haben wir hierzu Gestaltungsaufgaben wahrzunehmen.

b. UnserfinanziellerAktionsradiusistwederaufderEinnahmenseitenochauf der Ausgabenseite unbegrenzt. Dies gilt auch für das Belastungspotenzial der privaten Haushalte in Filderstadt.

c. Der Weg in die Neuverschuldung oder das günstige Finanzieren durch Verschuldung erscheint in der heutigen Zeit verlockend, würde eine dauerhafte Verschuldung der Stadt Filderstadt aber perpetuieren, also verstetigen.

d. Wir stehen in der gesellschaftspolitischen Verantwortung, künftigen Generationen eine finanzwirtschaftliche Grundlage für eigenständige politische Gestaltungen zu ermöglichen.

Es wäre dabei zu kurz gedacht, wenn wir zur Problembeschreibung und Problembewältigung einzig auf übergeordnete politische Ebenen verweisen würden und den Zustand beschreiben, dass die Zuordnung von Aufgaben-, Ausgabenund Einnahmenverantwortung zwischen der Landesebene und der Bundesebene und uns als Kommune neu geordnet werden muss.

Dies ist vom Grundinhalt zwar richtig, wäre aber zu einseitig.

Wir müssen uns auch selbst fragen, in wie weit es eine haushaltspolitische Inventur und damit auch eine Neuausrichtung braucht.
Wir sind zwar heute in der glücklichen Lage, dass der Länderfinanzausgleich neu geordnet wurde. Uns deshalb aber in der Sicherheit und Hoffnung zu wiegen, dass dies nunmehr eine neue Alimentationsbereitschaft der

Landesregierung, gleich welcher Partei sie angehört, hervorrufen wird, wäre zumindest unvorsichtig.
Kommunales Handeln, sei es im Bereich der Pflichtaufgaben oder auch der Freiwilligkeitsleistungen, setzt finanzielle Handlungsfähigkeit voraus. Umgekehrt und auch richtigerweise muss es aber heißen, dass das Maß der finanziellen Handlungsfähigkeit den Umfang für das kommunale Handeln festlegt. Jedenfalls dann, wenn die Begriffe der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit mit entsprechender Ernsthaftigkeit verfolgt werden.
Dem folgend werden wir nicht umhin kommen, Zielvorgaben für unsere finanzielle Handlungsfähigkeit zu formulieren, um daraus machbare Handlungsansätze abzuleiten. Darin liegt die kommunale Entscheidungsund Steuerungspraxis, die für uns als Verwaltung und Sie als Gemeinderat notwendig ist, zu kennen.

Letztlich könnte ich an dieser Stelle schließen und auf Herrn Braunmüller überleiten, denn Sie erkennen in meinen bisherigen Ausführungen bereits, dass sich die Ausgewogenheit zwischen finanzieller Handlungsfähigkeit und dem gewollten Handeln durch die bereits beschlossenen aber noch nicht finanzierten Maßnahmen und Projekte nicht verbessert hat.
Dies ginge aber zu kurz und würde einem Ausblick in die Zukunft und dem, was Sie im Haushaltsplanentwurf angelegt finden, nicht gerecht.

3. ZumEntwurfdesDHH2018/2019
Wir bewegen mit den kommenden Haushalten jeweils jährlich ein Finanzvolumen von durchschnittlich 150 Mio. €.
Dies vorangestellt, lassen Sie mich bitte zunächst einen Blick in die Verwaltung werfen. Der Personalhaushalt wird nach der derzeitigen Planung und mit dem derzeitigen Stellenumfang im Verlauf der mittelfristigen Finanzplanung auf gerundet 42 Mio. € und damit um fast 4 Mio. € ansteigen.
Wir haben in der vergangenen Haushaltsperiode gemeinsam mehrere Stellen geschaffen, die wir zur Bewältigung der an uns als Verwaltung gestellten oder auch politisch gewollten Aufgaben benötigen.
Wenn es darum geht, den Haushaltsplan auch als Grundlage für das Bewahren von finanziellen Spielräumen zu erkennen und als Maßstab dafür, wofür es gilt, Spielräume zu erhalten, gehört ein Blick in diese Richtung, also nicht nur auf investive Ausgaben, sondern auch auf den konsumtiven Ausgabenteil, mit dazu.
Stadtentwicklung
Filderstadt wird an Einwohnerinnen und Einwohnern weiter zunehmen, die Aufgabenvielfalt für die Verwaltung wird damit erhalten bleiben.
Die Umfrage unter Filderstädterinnen und Filderstädter, die unser Referat für Wirtschaft und Marketing vor der Sommerpause in Auftrag gegeben hat und die wir in der ersten Sitzungsrunde 2018 präsentieren werden, hat ergeben, dass sich 81% der Einwohnerinnen und Einwohner in Filderstadt rundum wohl fühlen. Als Gründe werden die Lage zwischen Landeshauptstadt und Schönbuch bzw. Schwäbischer Alb sowie die gute Infrastruktur genannt. Das soziale Miteinander wird als Markenkern beschrieben und die Stadtteile werden mit ihrer Identifikationsfunktion für die Gesamtstadt beschrieben.
Grundlegend positive Wahrnehmung erfährt Filderstadt auch über sein außerordentlich großes ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement in Vereinen, Kirchen, Gruppierungen und Organisationen. An der Unterstützung in Form der diesbezüglichen Freiwilligkeitsleistungen lassen wir nicht nach.
Mit diesen vielen Möglichkeiten werden wir auch von außen wahrgenommen.
Ein wesentliches Handlungsfeld, das für die haushaltsrelevanten Jahre deshalb im Fokus der Verwaltung steht, ist das der Stadtentwicklung insgesamt. Das Räumliche Leitbild enthält bereits die wesentliche Grundlagenermittlung, gerichtet auf das eventuelle Bevölkerungswachstum und die damit einhergehenden Flächenbedarfe. Derzeit bereiten wir den Prozess des Flächennutzungsplans vor. Wir halten dabei an der Kontinuität des Dialogformates fest. Bürgerinnen und Bürger sowie die maßgeblichen Zielgruppen, insbesondere Vertreterinnen und Vertre-er der Landwirtschaft, sollen in die Erstellung des Flächennutzungsplans frühzeitig mit eingebunden sein.

Ein wesentlicher Baustein, der sich aus dem Räumlichen Leitbild als zukünftiger Handlungsprozess ableitet und der sich bis in die Stadtteilentwicklungskonzepte hinein weiter ziehen wird, ist der der Wohnraumentwicklung.
Wenn ich heute angesichts der beschränkten Zeit ausschließlich auf die Wohnraumentwicklung eingehe, bedeutet dies nicht, dass ich die gleichfalls kritische Flächensituation im Bereich der Gewerbeflächenentwicklung übersehe oder gar verkenne.
Ganz aktuell beläuft sich die Einwohnerzahl Stand vergangenen Donnerstag, 2. November 2017 auf 46.158 Einwohnerinnen und Einwohner.
Aufgrund der einzigartigen Lage Filderstadts stehen wir ungeachtet der eigenen Wahl, wie weit wir als Stadt weiterwachsen wollen, unter erheblichem Zuwachsdruck.

Die attraktive Lage im Süden der Landeshauptstadt mit der Nähe zu den Naherholungsgebiet im Schönbuch und der Schwäbischen Alb sprechen für sich. Die Vorzüge unserer Stadt sind Ihnen bestens bekannt.
Wir haben auch ein Augenmerk zu legen auf Jugendliche und junge Erwachsene, die heute bereits in Filderstadt wohnen, also bereits zum Einwohnerinnenund Einwohnerpotenzial gehören, gerne hier bleiben möchten, also ebenfalls eine eigenständige Wohnung hier suchen. Bereits diese Größenordnung macht uns deutlich, dass wir konzeptionelle Ansätze der Wohnraumversorgung und Wohnraumentwicklung entwerfen müssen und diese auch an konkreten Projekten möglichst kurzfristig erproben müssen.
Auch wenn unsere Stadt mittlerweile 42 Jahre alt ist, fehlen uns dafür konzeptionelle Ansätze. Es fehlen uns auch Überlegungen, welches Preissegment an Wohnungen wir hier zukünftig anbieten wollen und welchen Zielgruppen wir diese für eine gesunde Stadtgesellschaft in Filderstadt zur Verfügung stellen möchten.
Ich war hierzu mit den Fraktionsvorsitzenden bereits im Gespräch und wir sind derzeit gemeinsam dabei, die Ergebnisse zu bündeln. Ich hoffe darauf, dass wir die bisherigen Ergebnisse bald in die Gremienberatung einbringen können.
Im Rahmen der zukünftigen Wohnraumentwicklung muss neben der Innenentwicklung der Stadtteile der Bereich des bezahlbaren Wohnraums im Mittelpunkt stehen.

Das Räumliche Leitbild hat uns deutlich vor Augen geführt, dass wir an die Endlichkeit unserer Flächenressourcen herangeführt sind. Wir haben nach meiner Auffassung jetzt letztmalig die Gelegenheit, dafür Sorge zu tragen, Festlegungen zu treffen, wem wir für die Zukunft Wohnraum in Filderstadt maßgeblich zur Verfügung stellen. Für mich spielen hier die Zielgruppen der jungen Alleinstehenden, Einkommensschwache, Familien mit Kindern und betagte Menschen im Vordergrund.
Unsere erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb „Quartiere 2020. Gemeinsam. Gestalten.“ wird uns mit der ausgelobten Summe von 100.000 € in die Lage versetzen, am Beispiel des Stadtteils Sielmingen Handlungsmaßstäbe für unsere Gesamtstadt zu erarbeiten. Auch dafür sind entsprechende Haushaltsansätze vorgesehen.

Kinderbetreuung

Wie sich im Verlauf des Jahres 2017 gezeigt hat, fehlt uns anhand der Bedarfsberechnung im Stadtteil Bernhausen eine viergruppige Kinderbetreuungseinrichtung. Im Entwurf des Doppelhaushaltes reagieren wir auf dieses Defizit.
Ungeachtet dieser Maßnahme wenden wir für die Kinderbetreuung – ohne Personalaufwendungen – jährlich einen Betrag in Höhe von (gemittelt) 12,3 Mio. € auf.

Schulentwicklung
Die zukunftsfähige Entwicklung des Schulareals Bernhausen haben wir inklusive eines Schulneubaus für die Gemeinschaftsschule mit einem Gesamtvolumen von 33 Mio. €, welches nun im Haushaltsplanentwurf abgebildet ist, auf den Weg gebracht.
Offen steht hierzu noch die Frage der Sanierung oder eines Ersatzneubaus für die Gotthard-Müller-Halle. Diese Frage wird letztlich erst mit dem für das Frühjahr 2018 erwarteten Ergebnis des Sportstättenentwicklungsplans beantwortet werden.
Neben der Bruckenackerschule und der Grundschule an der Gotthard-Müller- Schule soll die Einrichtung einer weiteren Ganztagesgrundschule erfolgen. Am 31. Januar 2017 fand hierzu ein erster Austausch zwischen den Grundschulleitungen und dem Amt für Familie, Schulen und Vereine statt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass alle Grundschulen grundsätzlich bereit sind, sich zu einer Ganztagesgrundschule zu entwickeln. Das Hochbauamt steht nunmehr vor der Aufgabe, die bauliche Machbarkeit zu überprüfen.
Unabhängig davon, von welchem Grundschulstandort wir im Bereich der Ganztagesgrundschule sprechen, müssen Sie als Gremium um die Größenordnung der jährlichen Kosten auf Seiten der Stadt Filderstadt wissen. Nach heutiger Schätzung müssen wir von einem Betrag in Höhe von ca. 200.000 € ausgehen, der jährlich pro Standort aufzuwenden ist. Die Investitionskosten, die mit der Einrichtung einer Ganztagesgrundschule einhergehen (Mensa etc.) sind darin noch nicht eingerechnet.

Eine Berücksichtigung im Haushaltsplanentwurf konnte aus dem dargestellten Sachstand noch nicht erfolgen. Ich verlasse den Bereich der Grundschulen und komme damit im Bereich der Schulentwicklung zum Eduard-Spranger-Gymnasium (ESG), dessen Raumnot seit geraumer Zeit in Diskussion steht.
Die Schulleiterin des ESG, Frau Bauer, hat uns hierzu bereits Anfang 2017 mitgeteilt, dass die Raumauslastung derzeit bereits 97 % beträgt und die Klassenstufen 9 und 10 ohne eigenen Klassenraum auskommen müssen. Räume für Differenzierungsmöglichkeiten seien nicht vorhanden. Dazu werden derzeit die Eingangshalle und die Galerie genutzt.
Zu beachten ist auch die wachsende Zahl an Schülerinnen und Schüler, die am ESG das Ganztagesangebot nutzen.
Dem gegenüber zu den Raumressourcen am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium:
Hier sind derzeit 18 Klassenräume vorhanden. Daneben kann das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium vier Klassenräume an der Pestalozzischule nutzen. In Summe sprechen wir dort von 22 Klassenräumen. Laut Modell-Raumprogramm sind für ein zweizügiges Gymnasium 18 Klassenzimmer und für ein dreizügiges Gymnasium 25 Klassenzimmer ausreichend.
Herr Bizer als Schulleiter hat uns hierzu mitgeteilt, dass mit der vorhandenen Raumsituation die Bildung von drei Eingangsklassen durchgängig möglich sei. Dies wird seitens des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums auch angestrebt.
Die gesamten Fragestellungen um die Zügigkeit, die Berücksichtigung von auswärtigen Schülerinnen und Schülern sowie die gleichfalls spannende Frage der Schülerlenkung möchte ich an dieser Stelle aussparen.
Vielmehr ist es mir wichtig, dass wir seitens der Verwaltung mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes zielgerichtet auf eine bauliche Erweiterung des Eduard-Spranger-Gymnasiums eine entsprechende Planungsrate aufgenommen haben.

Ich bleibe bei den Schulen, komme aber zu einem anderen Ausstattungsbereich.

Digitalisierung
Vom Themenkomplex Schulentwicklung leite ich direkt zum Thema einer weiteren finanziellen Herausforderung über, der Digitalisierung.
Hierbei bleibe ich zunächst bei einer Sparte, nämlich bei der, mit dem Digitalisierungsverlangen einhergehenden, Ausstattung unserer Schulen.
Wir erleben hier einen Widerspruch übergeordneter Ebenen, den wir beklagen aber nicht werden vermeiden können. Sowohl Bund als auch Land fordern von uns als Schulträger den Weg der Schulen in die Zukunft 4.0 zu begleiten. Die entsprechende Ausstattung ist von aktuell aufgelegten Schulsanierungsprogrammen aber ausdrücklich ausgenommen. Schlimmer noch, binden wir gegebenenfalls eine Digitalisierungsmaßnahme in eine bauliche Sanierungsmaßnahme ein, kann dies sogar schädlich sein und zu einer Ablehnung von Fördermitteln führen.
Hierzu werden im Augenblick noch Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung geführt – mit offenem Ausgang. An technischen Voraussetzungen ist uns aufgegeben, alle Schulen ans Internet anzubinden. Es wird eine Breitbandanbindung mit einer Netzgeschwindigkeit ab 50 Mbit/s gefordert.

Am Rande bemerkt: manch Unternehmer in Filderstadt wäre froh, er hätte diese Netzgeschwindigkeit in seinem Gewerbegebiet. Im Weiteren sind wir gehalten, über die Digitalisierung der Schulgebäude Lücken in der Breitbandversorgung zu schließen. Also: wenn in der Wohnbebauung drum herum schnelles Internet fehlt, soll das gleich mit ausgebaut werden.
Und nun zur Förderung dessen, der dies alles vorgibt. Eine Förderung von Bund und Land ist Stand heute noch offen. Vor dem Jahr 2018 ist nicht mit der Bereitstellung von Mitteln und deren Abfluss zu rechnen.

Stand heute sind wir in der Verwaltung der Auffassung, dass wir jedenfalls für das jetzt laufende Schulbaumodernisierungsprogramm erforderliche Sanierungsanträge für Filderstädter Schulen stellen werden. Dies geschieht auch in Absprache mit den Mitgliedskommunen des Städtetages.
Dadurch wollen wir gemeinsam dokumentieren, dass es nicht bei einer einmaligen Förderung bleiben kann, sondern es ein dauerhaftes und kombinierbares Förderprogramm für Schulbaumodernisierung inklusive Digitalisierungsmaßnahmen braucht.
Für Filderstadt hört der Digitalisierungsgedanke an den Schulgebäuden aber nicht auf.

Zu Gunsten der Stadt Filderstadt wurde kurz vor der Sommerpause ein Förderbescheid in Höhe von 50.000,00 € für Beratungsleistungen durch das zuständige Bundesministerium ausgehändigt. Hierauf haben wir das Unternehmen „tkt teleconsult“ beauftragt, die Stadt dahingehend zu beraten, wie die Strukturplanung flächendeckend für die Zukunft ausgerichtet werden kann. Hierbei werden die vorhandenen Infrastrukturen analysiert sowie Mitverlegungs- und Mitnutzungsmöglichkeiten der Kabeltrassen vor Ort untersucht.
Nicht im Haushaltsplanentwurf enthalten, sei Ihnen die gutachterlich bereits ermittelte Zahl für die Haushaltsplanberatungen nochmals mitgegeben. Für die flächendeckende Verlegung von Leerrohren, also allein das Verlegen ohne technischen Inhalt, also ohne Kabel, wird ein Betrag von 35 Millionen € als Investitionskosten veranschlagt.

Infrastrukturmaßnahmen
Zu zwei weiteren Infrastrukturbereichen erlaube ich folgende zusammenfassende Angaben zu machen.
Im Zeitraum 2018 bis 2022 haben wir für Straßensanierungen insgesamt 14,7 Mio. € aufgenommen.
Für Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung haben wir im Durchschnitt ca. 3,2 Mio. € vorgesehen, also gerundet 16 Mio. € bis 2022.
Auch an diesen beiden Beispielen sollen Sie und auch die Bevölkerung ersehen, dass wir dem nachkommen, was wir zugesagt haben. Wir lassen an keiner Stelle unserer Aufgabenwahrnehmung nach.

Letztlich gestatten Sie mir bitte noch ein Wort zu unseren Eigenbetrieben.

Unsere FILharmonie ist und bleibt das Flaggschiff der tagungs- und Kongresszentren auf den Fildern. Sie hält Kurs. Herr Löffler und Herr Pflug, deren Weggang wir bedauern, aber heute noch nicht beklagen müssen, übergeben ein zukunftsfähiges und mit guten wirtschaftlichen Strukturen aufgestelltes Haus.

Die Filderstadtwerke nehmen eine einzigartige Entwicklung. Ungeachtet des laufenden Rekommunalisierungsverfahrens der Strom- und Gasnetze weisen neue Geschäftsfelder den Weg in die Zukunft, Menschen und Unternehmen werden zu Filderstromern und gemeinsam erwarten wir den Auftakt für den geplanten Neubau am neuen Standort.

Normal ist vorne, wo sie sind – ich weiß. Ich erwähne sie heute zum Schluss. Zwar kein Eigenbetrieb, aber doch eine wesentliche Einrichtung unserer Stadt sind die Abteilungen unserer Freiwilligen Feuerwehr Filderstadt. Um sie auf einem guten Zukunftsweg zu halten, ist die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans im DHH aufgenommen.

Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 und der daran anschließenden mittelfristigen Finanzplanung greifen wir alle Themen auf, die für Filderstadt als zukunftsfähige, weltoffene und prosperierende Stadt von Bedeutung sind.

Ich werbe um Ihre Unterstützung, diesen Weg gemeinsam zu beschreiten. Abschließend danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die mit Budgetgesprächen und der Mittelanmeldung betraut sind. Besonders danke ich der Kämmerei für ihre wie immer gute und verlässliche Arbeit.

Herr Braunmüller stellt Ihnen im Anschluss die Inhalte des Zahlenwerkes vor.

Wichtig ist mir aber auch all denen zu danken, die sich mit Ideenreichtum, Arbeitskraft und Engagement in unser Gemeinwesen einbringen und damit im Wesentlichen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir überhaupt haushalten können und dürfen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und meine guten Wünsche für ihre jeweils internen und unsere daran anschließenden gemeinsamen Beratungen.