Einbringung DHH 2020/2021 und mittelfristige Finanzplanung

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Einbringung DHH 2020/2021 und mittelfristige Finanzplanung

Sitzung des Gemeinderates der Großen Kreisstadt Filderstadt
Mittwoch, 23. Oktober 2019; 18.00 Uhr

Oberbürgermeister Christoph Traub
-es gilt das gesprochene Wort-

Sehr geehrte Stadträtinnen,
sehr geehrte Stadträte,
liebe Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäte,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Koch,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Schreiber,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

I. Einleitung

in welcher Zeit leben wir eigentlich? Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass es uns in diesen Tagen so gut geht, wie keiner Generation vor uns. Und dennoch erleben wir, dass in unserer Gesellschaft eine noch nie dagewesene Unzufriedenheit herrscht.
74 Jahre Friedensarbeit in Europa, geprägt von Stabilität, scheinen uns durch die Hände zu rinnen. Unsicherheit macht sich breit.

Unsicherheit macht sich breit, überall – das ist doch schade
Unsicherheit macht sich breit, überall – das ist nicht gut
Unsicherheit macht sich breit, tut mir leid – das ist gefährlich
Weil Unsicherheit dazu führt, dass man zögert und nichts tut
(Quelle: Die Prinzen „Unsicherheit macht sich breit“)

So singen es die Prinzen. Und die Prinzen führen mich unweigerlich nach Leipzig, weil die Prinzen eben aus Leipzig sind.
Am 23. Oktober 1989, also heute vor genau 30 Jahren, sind in Leipzig 300.000 Menschen auf die Straße gegangen, weil sie den festen Glauben daran hatten, dass im Zusammenhalt Unmögliches möglich werden kann.

Gerade einmal drei Jahrzehnte ist es her, dass in den damals noch beiden Deutschen Staaten, in Ost und West und damit in der heutigen Bundesrepublik Gestaltungswille, Gestaltungsbereitschaft und Gestaltungsverantwortung treibende und zugleich einende Kräfte waren.
Damals war weniger sicher, als es heute ist.

Unsicherheit ist deshalb schade, weil sie das tatsächliche Bild verzerrt und an der konkreten Lebensrealität vorbeigeht.
Unsicherheit ist nicht gut, weil sie aus Bedingungen resultiert, die uns vorgegeben werden, uns beeinflussen und deren Herkunft und Wirkung wir nicht oder nur schwer erklären können.
Unsicherheit ist damit letztlich auch gefährlich, weil das Erreichte nicht mehr als Erfolg erkannt wird, Vertrauen verlorengeht, Manipulationen möglich werden, Extreme Positionen werden zu einfachen Antworten und die Informationsflut trägt nicht zur Klärung bei.

Viele Bereiche scheinen heute unsicherer als noch vor wenigen Jahren. Vom Beruf über das Private bis hin zur wirtschaftlichen und politischen Entwicklung. Zudem ist unsere scheinbar lernende Gesellschaft keine fehlerfreundliche Gesellschaft.

Wir stehen, am unteren Ende der politischen Verantwortungsebene, in der kommunalpolitischen Verantwortung, unsere Stadt so auszugestalten, dass aufkommende Unsicherheiten in guter Wise durchschritten werden, die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens erhalten bleibt und alle Einwohnerinnen und Einwohner mitgenommen und auch mit hineingenommen werden.

Unsicherheit führt – um nochmals die Prinzen zu bemühen – dazu, dass man zögert und nichts tut. Das war ausdrücklich nicht der Leitgedanke bei der Vorbereitung und Aufstellung des heute einzubringenden Entwurfs des Doppelhaushaltes für die Jahre 2020 und 2021 sowie die daran anschließende mittelfristige Finanzplanung.

Das heißt nicht, dass wir unreflektiert unterstellen, dass die seit zehn Jahren andauernde Wachstumsphase weiter stabil anhalten wird. Vielmehr schöpfen wir Optimismus aus den zurückliegend positiven Jahresabschlüssen und den uns vorliegenden Kennzahlen.

Selbstverständlich waren und sind wir aufmerksam dort, wo uns in laufenden oder bereits auf den Weg gebrachten Projekten Kostensteigerungen begegnen, wir den Rückzug bisheriger Finanzierungspartner feststellen und unsere noch gute Liquidität das Gebot der Vorsicht aufzeigt.
Dort, wo wir Prognosen und Annahmen vorzunehmen hatten, sind diese sorgfältig abgewogen.

Wir werden Ihnen mit der heutigen Haushaltseinbringung für den Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2024 ein Investitionsvolumen von gerundet 96 Mio. Euro vorschlagen.

Schon darin erkennen Sie, dass wir uns nicht von Unsicherheit haben leiten lassen. Wir erkennen das Erfordernis die Gestaltungspotentiale in den Bereichen Bildung und Bewegung, Stadtentwicklung und Mobilität, Kultur und Digitalisierung, dies unter den heutigen Anforderungen von Klimaschutz und Nachhaltigkeit aufzuzeigen.
Eine enorme Herausforderung für eine Stadt unserer Größenordnung. Wir als Verwaltung verbinden damit einerseits das positive Signal in unsere eigene wirtschaftliche wie personelle Leistungsfähigkeit. Andererseits wird uns das Arbeitsprogramm hinter diesen Investitionen in den jetzt anstehenden Haushaltsplanberatungen im dafür vorgesehenen demokratischen Prozess eine erhebliche Priorisierungsbereitschaft abverlangen und in der Folge die erforderliche Disziplin in der Umsetzung.

II. Einnahmen

Selbstverständlich hätten wir es begrüßt, wenn wir seitens des Landes und des Bundes bei den Vorbereitungen der Haushaltsplanung entsprechend unterstützt worden wären.

Lassen Sie mich an drei Beispielen festmachen, warum es uns an kurzfristiger und auch langfristiger Planungssicherheit fehlt.

Ein erstes Beispiel:
Bis heute liegt uns wie allen anderen Kommunen und Landkreisen in Baden-Württemberg – zwar ein Haushaltserlass des Landes vor, jedoch ohne Herbststeuerschätzung. Am vergangenen Donnerstag haben wir eine E-Mail erhalten, die dem Betreff nach zwar auf den Haushaltserlass 2020 schließen lässt, letztlich aber nur sogenannte „vorläufige Bemessungsrundlagen im kommunalen Finanzausgleich“ enthält. Dabei handelt es sich um bloße Orientierungsdaten 2020 des Finanzministeriums und des Innenministeriums. Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb nur wenige Tage vor der Novembersteuerschätzung ein solcher Erlass bekannt gegeben wird. Damit können wir als Kommune nicht arbeiten und es zeigt die Orientierungslosigkeit des Landes bei den dort anstehenden Haushaltsplanberatungen.

Dazu ein zweites Beispiel:
Wieder einmal wird der Landeshaushalt eingebracht, ohne dass über die uns Kommunen betreffenden Themen in der Gemeinsamen Finanzkommission eine Einigung gefunden worden wäre. Die Gemeinsame Finanzkommission soll nach dem Willen des Gesetzgebers die kommunale Selbstverwaltung sichern und den Kommunen eine aktive Rolle bei der für sie so wichtigen Aufstellung des Staatshaushalts sichern. Zum zweiten Mal haben die Kommunalen Landesverbände (Landkreistag, Gemeindetag, Städtetag) und die Landesregierung keine Einigung über Empfehlungen für den Landeshaushalt treffen können. Dies ist sehr bedauerlich und hat für unsere Stadt erhebliche Auswirkungen.
Die beiden größten Finanzpositionen sind die Erstattungsregelung für die Mehraufwendungen beim Bundesteilhabegesetz sowie für die sogenannten Geduldeten. Beides sind höchst relevante Einzelpositionen in den Kreishaushalten. Den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) hat die Regierung ohne Absprache um fast 150 Mio. Euro aufgebläht. Dadurch sinken die kommunale Investitionspauschale, also die frei verfügbare Investitionszuweisung, erstmals seit Jahren, und das um mindestens 10 %.
Die unzureichende Kostenerstattung wird sich unmittelbar in den Stadtkreisund Landkreishaushalten niederschlagen. Eine höhere Kreisumlage ist die direkte Folge.
Der Landkreis Esslingen hat beim Hebesatz bereits reagiert. Die von uns aus der zurückliegenden mittelfristigen Finanzplanung des Kreishaushaltes übernommenen Werte sind bereits überholt. Wir müssen von einer zusätzlichen Belastung für den städtischen Haushalt ausgehen – auch wenn die Haushaltsplanberatungen des Landkreises noch nicht abgeschlossen sind.

Damit komme ich zum dritten und letzten Beispiel:
Die Grundsteuer ist für uns als Kommune eine wesentliche Einnahmeart. Zwar hat der Bundestag am vergangenen Freitag die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Jedoch steht die Abstimmung im Bundesrat noch aus. Sie soll am 8. November 2019 erfolgen. Die neu berechnete Grundsteuer soll ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke und statistischen Miethöhen festgestellt werden müssen. Es wird nach Aussage des Bundesfinanzministeriums vermutlich noch einige Jahre dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer feststeht. Hinzukommt, dass es den Bundesländern zukünftig möglich sein soll, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen. Ob, wann und wie davon in BadenWürttemberg Gebrauch gemacht wird, ist völlig offen. Eine Planungssicherheit für die Grundsteuereinnahmen nach dem 1. Januar 2025 gibt es damit Stand heute nicht.

Nach diesen Beispielen möchte ich aber mit Blick auf Filderstadt zu dem eingangs erwähnten Optimismus zurückkehren. Auch wenn wir eine Eintrübung der Konjunktur und zurückhaltende Prognosen der Wirtschaft auch in Filderstadt feststellen, erleben wir dies – jedenfalls Stand heute – nicht als Krisensignale, die mit den massiven Einbrüchen in 2008 vergleichbar wären.
Nach unseren Prognosen nehmen wir deshalb bei unseren Haushaltsdaten für den Zeitraum des Doppelhaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung Gewerbesteuereinnahmen von jeweils über 31 Mio. Euro an.

Auch der Anteil an der Einkommensteuer wird nach unserer heutigen Einschätzung hoch bleiben und im gesamten Finanzplanungszeitraum von rund 33 Mio. Euro auf 37,7 Mio. Euro anwachsen.

Dass sich aus der Steuerkraft aber nicht nur positive Signale für Filderstadt ergeben, wissen Sie aus der Umlagesystematik, die ich Ihnen am Beispiel der Kreisumlage deutlich machen möchte. Auf der Basis unserer derzeitigen Steuerkraft, also der Steuermehreinnahmen in 2018 sowie 2019 müssen wir von geänderten Kriterien bei der Kreisumlagebemessung ausgehen. Während wir Ihnen in den vergangenen Jahren als überschlägige Berechnung je Punkt Kreisumlagehebesatz einen Betrag in Höhe von 650.000 € benannt haben, müssen wir derzeit von einem Betrag in Höhe von ca. 800.000 € je Punkt Kreisumlagehebesatz ausgehen.

Aus den aktuellen Annahmen, die sich nach der Einbringung des Kreishaushalts und nach Fertigstellung unseres Haushaltsplanentwurfs ergeben, wird schon jetzt deutlich, dass eine Haushaltsfortschreibung erforderlich sein wird.

III. Ausgaben/Investitionen/Projekte

Sie erkennen an der Beschreibung unserer Einnahmensituation, dass wir eine grundsätzlich gute Basis haben, den jetzt zu beratenden Doppelhaushalt auch als Handlungsprogramm zu beschreiben.
Lassen Sie mich dazu unter den oben beschriebenen Themengruppen einzelne Ansätze aus dem Haushaltsplanentwurf herausgreifen. Das Gesamtwerk haben Sie zur Beratung erhalten.

Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Im Kernhaushalt ist unsere Stadt weiterhin schuldenfrei. Eine Kreditaufnahme ist derzeit nicht vorgesehen. In der Ihnen bei den jeweiligen Zwischenberichten im vergangenen Jahr erläuterten Systematik kann es uns im Moment auch nicht gelingen, eine Kreditaufnahme zu tätigen, selbst wenn dies angesichts der aktuellen Zinssituation aus wirtschaftlichen Gründen ein geeignetes Mittel darstellt.
Dem entgegen verspüren wir aber, dass bei allen Kreditinstituten der Verhandlungsspielraum und das Entgegenkommen beim Ansatz von Strafzinsen oder neudeutsch: Verwahrentgelt zurückgeht. Hier werden wir uns gemeinsam im Kontext der Haushaltsplanberatungen auf eine Anlagestrategie verständigen müssen.

Gerade im Sinne der Generationengerechtigkeit wollen wir keine wie auch immer gearteten Anleihen am vorhandenen Vermögen nehmen. Dies gilt auch und gerade für vorhandenes Sachvermögen.
So sehen wir in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 im Bereich der Gebäudesanierung 3,6 Mio. Euro bzw. 3,3 Mio. Euro vor, zur Pflege der Grünund Außenanlagen jeweils rund 1 Mio. Euro, zur Unterhaltung und Verbesserung der Straßenund Wegebeleuchtung jeweils rund 1,5 Mio. Euro und zur Aufrechterhaltung unserer Abwasserinfrastruktur in 2020 1,1 Mio. Euro und in 2021 1.3 Mio. Euro.

Darüber hinaus sind für die Vorplanung des geplanten Neubaus der zwei Feuerwehrhäuser in Harthausen und Plattenhardt die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt.
Gleichermaßen und da dehne ich den Begriff der Generationengerechtigkeit etwas sind für den nach der Heimbauverordnung erforderlichen Umbau für das Haus am Fleinsbach im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro vorgesehen.

Sorgen macht uns und das will ich an dieser Stelle nicht verschweigen der Personalhaushalt. Wir haben dies bei der vergangenen Haushaltsplanberatung bereits angesprochen. Wir haben in 2020 einen Personalansatz von rund 45 Mio. Euro aufzunehmen, der bis 2024 auf rund 51,6 Mio. Euro ansteigt.

Mir persönlich geht es darum, Ihnen mit der Haushaltsplanberatung nicht nur die bloßen Zahlen zu nennen, sondern vielmehr auf die strukturellen Gegebenheiten unseres Personalhaushaltes hinzuweisen. Um Ihnen dies zu verdeutlichen hat die Kämmerei die verschiedenen Personalkostenbereiche visualisiert. Herr Braunmüller wird in seiner Haushaltsdarstellung darauf eingehen. Wir werden Ihnen dies morgen im Verwaltungsausschuss nochmals verdeutlichen. Schon jetzt erlaube ich mir, Sie speziell hierzu auf die Grafiken auf Seite 31 ff. des Vorberichtes zum Haushaltsplan hinzuweisen. Seit 2011 haben sich die Personalkosten von 24,2 Mio. auf nunmehr 47,2 Mio. Euro im Jahr 2021 erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung von 95 % innerhalb von 10 Jahren.

Die Steigerungen fallen hierbei in den einzelnen Fachbereichen der Stadt sehr unterschiedlich aus. Deshalb ist auch für Ihre Beratungen ein differenzierter Blick erforderlich, den wir Ihnen mit den Unterlagen und Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf ermöglichen.
Aus der graphischen Darstellung werden Sie auch ersehen, dass es uns nicht gelingen wird, weiterhin und fortgesetzt Aufgaben zu übernehmen, die nicht kommunale Aufgabe sind, bspw. im Bereich der Begleitung von Geflüchteten ohne Bleibeperspektive.
Auch erwarten wir, dass seitens des Landes zum 31. Dezember 2019 auslaufende Mitfinanzierungen, wie bspw. im Bereich der Schulsozialarbeit, fortgesetzt werden.

Ich will den Blick aber wieder auf uns richten.
In das Personalkostenbudget und den Stellenplan sind alle Stellen eingeflossen, die Sie bis Mitte dieses Jahres beschlossen haben. Aufgenommen haben wir die von Ihnen fraktionsübergreifend beantragte Entfristung der Stelle im Bereich des Klimaschutzes.
Wir als Verwaltung unterstützen dies, weil wir auf diese Aufgabenwahrnehmung angewiesen sein werden. Sonst bleibt Klimaschutz ohne Auswirkung und damit womöglich eine bloße Zeiterscheinung. Wenn wir bei der Umsetzung unseres Klimaschutzkonzeptes Erfolg haben möchten, braucht es die Überwachung der Zielvorgaben und eine enge Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit, also in der Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik, Industrie bzw. Handwerk und den Einwohnerinnen und Einwohnern.
Um das Stichwort des Klimaschutzes an dieser Stelle im Weiteren aufzugreifen lassen Sie mich erwähnen, dass wir den Weg, hin zu einem Nachhaltigkeitsleitbild für Filderstadt beschreiben und eine Beschlussfassung vorbereiten. Daran anschließen muss sich jedoch ein weiterer Schritt, nämlich die Definition einzelner Nachhaltigkeitsmaßstäbe für und in den einzelnen Handlungsfeldern. Ein Leitbild allein kann und wird immer nur abstrakt bleiben.
Einer möglichen Definition bzw. einem konkreten Handlungsfeld im Sinne der Nachhaltigkeit haben wir vorgegriffen, indem wir mit dem Haushaltsplanentwurf einen Weg aufzeigen, das energetisch wohl nachteiligste Gebäude im Eigentum der Stadt Filderstadt zu ersetzen. Nämlich das Gebäude, in dem derzeit das Kinder-, Jugendund Kulturzentrum Z untergebracht ist.

Bildung und Bewegung
Damit bin ich geographisch im Dreieck zwischen Schulcampus Bernhausen, dem Elisabeth-Selbert-Gymnasium und dem heutigen Sportareal um das Fleinsbachstadion und die Rundsporthalle angelangt. In diesem Areal liegen die planerischen, inhaltlichen und damit auch finanziell größten Herausforderungen im Themenbereich Bildung und Bewegung.

Unser Hauptaugenmerk liegt im Moment darauf, die Fertigstellung des Schulcampus Bernhausen und damit maßgeblich des Neubaus für die Gemeinschaftsschule Gotthard-Müller-Schule im derzeit vorgesehenen finanziellen Rahmen abzuschließen.
Rein zeitlich schließt sich in 2020 im Bereich der Kinderbetreuung der Neubau des 4gruppigen Kinderhauses in der Nachbarschaft des ESG an. Eingeplant sind hierfür im Doppelhaushalt insgesamt 5,8 Mio. Euro.

Die Planung zumindest einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung in Bernhausen läuft parallel an.
Damit komme ich zum ESG selbst. Für dessen Erweiterung sind die jetzt zunächst erforderlichen Planungskosten aufgenommen. Für den Erweiterungsbau selbst können nach den Haushaltsgrundsätzen noch keine Mittel aufgenommen sein. Diese sind im Verlauf der Planungen erst zu ermitteln.

Dies als Exkurs für alle hier im Planungsstadium beschriebenen Maßnahmen. Von Feuerwehrhäusern bis hin zur Umsetzung der Projekte aus dem Sportstättenentwicklungsplan. Neben den Planungskosten werden auch die Baukosten noch zu finanzieren sein.
Im Haushaltsplanentwurf aufgenommen finden Sie in diesem Sinne auch die erforderlichen Mittel für die Arealentwicklung Festplatz Tübinger Straße bzw. P 2. Hierunter fassen wir auch den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle als Ersatz für die Gotthard-MüllerHalle sowie den Neubau eines Gebäudes für das Jugendzentrum.

Die hier gefundene Aufzählung kann nur beispielhaft sein. Auch weitere Maßnahmen im Bereich der Ganztagesschule Realschule Bonlanden, der Schulhofgestaltung der Jahnschule, zwei MiniCourts, die wir andenken, Erneuerung der Flutlichtund Diskusanlagen, die Planungen für die Ganztagsgrundschule in Bonlanden – und vieles mehr – haben wir im Entwurf des Doppelhaushaltes gerade zu den Themenbereichen Bildung und Bewegung abgebildet.

Stadtentwicklung und Mobilität
Abgebildet haben wir auch den erforderlichen Grunderwerb. Denn gerade Verbesserungen im Bereich Stadtentwicklung und Mobilität lassen sich ohne Grunderwerb nicht realisieren.

Zu Ihrer Erläuterung: wir haben dabei unterschieden in allgemeinen Grunderwerb, den Grunderwerb, den wir ggf. noch im Sanierungsgebiet Bernhausen tätigen wollen und den für das anstehende Sanierungsgebiet in Plattenhardt. In allen drei Bereichen wollen wir entsprechend handlungsfähig sein.
Mit dem Begriff und dem Ziel des Grunderwerbs verbinden wir maßgeblich die Umsetzung der Ziele, die wir derzeit mit dem Handlungsprogramm Wohnen für Filderstadt beschreiben. Wir müssen hier, so unser gemeinsames Ziel, mit dem jetzt anstehenden Haushalt in eine Umsetzungsphase kommen.
Dort, wo wir bereits im Eigentum sind, wollen wir insbesondere die Auslobung und den Wettbewerb voranbringen. Exemplarisch nenne ich hierfür das Wohnquartier Jahnstraße, also den ehemaligen Sportplatz in Harthausen, sowie im Bereich des KroneAreals, darin eingeschlossen die Neugestaltung des Übergangs von der Volmarstraße bzw. der Nürtinger Straße in den Bereich der Fußgängerzone Bernhausen.

Wenn ich damit gedanklich im Sanierungsgebiet Bernhausen angelangt bin, lassen Sie mich bitte erwähnen, dass die von Ihnen beauftragte Machbarkeitsstudie für ein zentrales Verwaltungsgebäude am hiesigen Standort abgeschlossen ist. Die Ergebnisse werden wir Ihnen noch diesen Monat erläutern.
Auch hierzu der Hinweis: Planungsund Baukosten dazu finden Sie im Haushaltsplanentwurf nicht abgebildet. Über die Machbarkeitsstudie hinaus liegen derzeit keine Beschlussfassungen des Gemeinderates vor.

Ggf. erkennen Sie spätestens an dieser Stelle, dass die anstehende Haushaltsplanberatung auch eine Priorisierungsbzw. Prioritätenberatung sein wird selbst bei guter Haushaltslage.

Die Zentrumslage von Bernhausen führt mich unweigerlich zum Stichwort Mobilität.

Für den ins Stocken geratenen Prozess eines Mobilitätsentwicklungsplanes für Filderstadt haben wir verwaltungsintern das weitere Vorgehen vorbesprochen und werden Ihnen dieses ebenfalls noch in diesem Jahr mit einer Vorlage vorstellen. Hier muss dringend ein Ergebnis her.
Für das Jahr 2021 ist eine weitere Meilensteinentscheidung im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke nach Neuhausen vorgesehen. Mit der Entscheidung wäre eine zweite Rate für den städtischen Zuschussanteil in Höhe von voraussichtlich 3.990.000 Euro fällig, deshalb wurde im Jahr 2021 ein Ansatz in dieser Höhe aufgenommen.

Auch werden wir Ihnen Verbesserungen im Bereich des ÖPNV vorschlagen. Dass wir im Bereich des sogenannten Linienbündels 1 Verbesserungsbedarf haben, ist Ihnen und uns nicht entgangen.

Selbstverständlich resultieren aus der noch nicht abgeschlossenen Flächennutzungsplanberatung weitere Handlungserfordernisse, gerade im Bereich der Stadtentwicklung. Das Vorhandensein von Flächenoptionen, egal ob wir sie Konversionsflächen nennen oder nicht, müssen aber erst mit einem Gremienbeschluss unterlegt sein, bevor wir dazu Abbildungen oder Ableitungen im Haushalt darstellen können.
Der bisherige Entwurfsbeschluss lässt dies jedenfalls nicht zu.

Kultur und Digitalisierung
Aus der Entwicklung unserer Stadt nicht wegzudenken sind die Arbeitsbereiche unserer Volkshochschule und der Kunstschule. Sie wissen, dass auch hier mit dem Abschluss der derzeit in Arbeit befindlichen Machbarkeitsstudie weitere Entscheidungen zu treffen sein werden.

Kultur bedeutet auch Begegnung. Um für Filderstadt einen weiteren Begegnungsort und damit die Möglichkeit für Veranstaltungen mit Festivalcharakter zu etablieren, werden wir Ihnen in einer der nächsten Sitzungsumläufe eine Vorlage zur dauerhaften Etablierung eines zentralen Festplatzes für Filderstadt vorlegen.

Digitalisierung scheint mittlerweile ein Bestandteil der Kultur geworden zu sein. Deshalb lassen Sie mich an dieser Stelle anfügen, dass unsere Filderstadtwerke in äußerst kurzer Zeit ein erhebliches Maß an Fachwissen und Kompetenz aufgebaut haben, um das Ziel eines flächendeckenden Breitbandnetzes für Filderstadt umzusetzen. Auch dafür sind die entsprechenden Mittel für die weiteren Schritte in haushaltsund Wirtschaftsplan aufgenommen.

Rückblick
Sonstiges oder Verschiedenes kann und soll es im Bereich einer Haushaltseinbringung nicht geben. Lassen Sie es mich deshalb als Rückblick beschrieben.

Aus vergangenen Haushaltsplanberatungen sind insbesondere noch Anträge von Ihnen zu den Themen Seniorenrat, Inklusion und Gender Mainstreaming offen.

Zu den Themengebieten Seniorenrat, Inklusion und Gender Mainstreaming stehen Vorlageneinbringen unmittelbar bevor. Soweit dafür Haushaltsmittel erforderlich sind, sind diese im Haushaltsplanentwurf eingearbeitet oder aber in den zur Beratung anstehenden Vorlagen wird dazu ein Verwaltungsvorschlag unterbreitet.

Letztlich gestatten Sie mir bitte noch jeweils einen Satz zu unseren Eigenbetrieben und städtischen Gesellschaften.

Die Filderstadtwerke arbeiten mit Hochdruck an der Fertigstellung ihres Neubaus, um auch die räumlichen Voraussetzungen für eine künftig gute Aufgabenwahrnehmung zu haben.

Mit der FILharmonie haben wir weiterhin einen wesentlichen Identifikationspunkt für unsere Stadt, der nach 25 Jahren in Betrieb Kernstück und Anziehungspunkt für Kultur und Kongresse außerhalb der Landeshauptstadt ist.

Das regionale Erlebnis-Flaggschiff Fildorado ist im dreizehnten Betriebsjahr seit der Wiedereröffnung weiterhin auf gutem Kurs, der jedoch das hinsteuern auf neue und weitere Attraktivierungen erforderlich machen wird.

Insgesamt erkennen Sie aus meinen Ausführungen, dass wir als Große Kreisstadt Filderstadt eine Ausweitung unserer Aufgaben erfahren. Arbeitsbereiche wie Gesundheit und Pflege werden uns künftig mehr beschäftigen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf vorgesehene Projekte, Machbarkeitsstudien und Planungsaufträge. Der insbesondere im Speckgürtel von Stuttgart anhaltende Bevölkerungszuwachs erfordert umfangreiche zusätzliche Investitionen um den Menschen den hohen Lebensstandard auch zukünftig zu erhalten.

Zentrale Aufgabenfelder sind dabei, neben der Schaffung von Wohnraum, der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, Bau und Sanierung von Schulgebäuden, der Digitalisierung und Ausbau des Glasfasernetzes, S-Bahn-Erweiterung und Stadtteilsanierungen.
Insbesondere der Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze ist eine Herkulesaufgabe, die neben erheblichen Investitionen in zusätzliche Neubauten mit immensen jährlichen Folgekosten verbunden ist, was sich insbesondere in der Personalkostenentwicklung niederschlägt.

Zudem werden den Kommunen weitere Aufgaben im Bereich der Energie, Klimaschutz und Mobilitätsentwicklung übertragen, die mit erheblichem finanziellem Bedarf verbunden sein werden.

Auch die aktuelle Baupreisentwicklung stimmt mehr als nachdenklich. Nahezu keine Baumaßnahme – und dies betrifft den Hochbau als auch den Tiefbau – kann den mit größter Sorgfalt ermittelten Kostenberechnungen standhalten und den damit verbundenen Finanzbedarf einhalten.

IV. Fazit

Wenn ich nun zum Schluss komme, verweise ich nochmals auf den Anfang meiner Ausführungen. Mir als Oberbürgermeister und uns als Veraltung ist es wichtig, Ihnen als Hauptorgan unserer Stadt mit dem Haushaltsplanentwurf eine sachgerechte, belastbare, transparente und zumindest für die Dauer der Haushaltsplanberatungen verlässliche Beratungsund Entscheidungsgrundlage an die Hand zu geben.

Die Rahmenbedingungen, dies umzusetzen, waren in diesem Jahr äußerst schwierig. Es sind eben nicht nur wirtschaftliche Einschätzungen geboten, sondern maßgebliche Entscheidungen übergeordneter politischer Ebenen nicht nur offen, sondern schlicht im Ansatz nicht greifbar.
In der gebotenen Verantwortung zeigen wir nach meiner Auffassung einen mutigen und mit positiven Signalen versehenen Weg für Filderstadt auf. Diesen in den jetzt anstehenden Beratungen weiter auszugestalten, obliegt unserer gemeinsamen Verantwortung.

Abschließend danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die bereits seit vergangenem März in Budgetgesprächen und den Mittelanmeldungen mit der Vorbereitung des Haushaltsplanentwurfes beschäftigt sind. Sie alle haben dies äußerst kompetent, zuverlässig und mit großem Engagement getan.

Besonders danke ich unserer Stadtkämmerei unter der Leitung von Herrn Braunmüller, ebenso seinem Stellvertreter Herrn Zultner sowie Herrn Kiedaisch für ihre wie immer gute und verlässliche Arbeit.

Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf haben wir eine gute gemeinsame Beratungsgrundlage. Erkennen Sie darin bitte die Basis für den anstehenden demokratischen Entscheidungsprozess über die künftigen Handlungsschwerpunkte.
Ich wünsche Ihnen in Ihren Fraktionen gute Beratungen. Wenn Sie dies wünschen und den bedarf erkennen, stehen Ihnen Herr Braunmüller und ich gerne zur Verfügung.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Herr Braunmüller stellt Ihnen nun die Inhalte des Zahlenwerkes vor.