Fluglärm über Filderstadt

Einbringung DHH 2024/2025
Einbringung DHH 2024/2025 und mittelfristige Finanzplanung
29. Oktober 2023
Neujahrsrede_2024
14. Januar 2024 – Neujahrsempfang der Stadt Filderstadt in der FILharmonie Filderstadt
16. Januar 2024
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Aus meinem aktuellen Schriftverkehr mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF).

Seit vergangenem Sommer treten auch in den Filderstädter Stadtteilen Harthausen, Bonlanden und Plattenhardt vermehrt Beschwerden über zunehmenden Fluglärm auf. Diese wurden im Zusammenhang der geänderten Abflugroute TEDGO an mich herangetragen. Um dem nachzugehen habe ich im Herbst das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) angeschrieben und fünf konkrete Fragestellungen formuliert. Kurz vor Weihnachten kam das Antwortschreiben. Fragen und Antworten stelle ich nachfolgend zusammen.

Frage
Zuvorderst habe ich darauf hingewiesen, dass die Begleitung und Handhabung des derzeit laufenden Probebetriebs einer sachgerechten und uns als Belegenheitskommune im Vorfeld zugesagten Versuchsbegleitung nicht entspricht.

Antwort
Das BAF sei in die betriebliche Durchführung des Probebetriebs und insbesondere die von mir angesprochene Versuchsbegleitung nicht involviert. Während des einjährigen Probebetriebs unterlägen die Flugverfahren allerdings einem Monitoring durch die Deutsche Flugsicherung (DFS), welches auch die Entwicklung der Fluglärmsituation umfasse. Sollten sich hierbei neue Erkenntnisse ergeben, könnten ggf. Anpassungen an den durch Rechtsverordnung erlassenen Flugverfahren erfolgen. Derzeit lägen im BAF allerdings keine Hinweise dafür vor, dass dieser Fall hier eintreten könnte.

Frage
Weshalb wird und wurde eine der maßgeblichen Zusagen im Vorfeld des Probebetriebs nicht eingehalten. Konkret: Dass die zur Erprobung anstehende neue Flugroute allenfalls zweimal je Stunde freigegeben und geflogen wird.

Antwort
Das BAF habe keinerlei Zusagen dahingehend abgegeben, dass die neuen Flugverfahren auf höchstens zwei Abflüge pro Stunde zu begrenzen seien. Ganz im Gegenteil habe das BAF bereits im Vorfeld der Beschlussfassung zu den neuen TEDGO-Abflugverfahren ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem BAF nicht erlaubt sei, im Rahmen der formellen Flugverfahrensfestlegung eine Begrenzung der Nutzung der TEDGO-SID-Abflugverfahren vorzunehmen.

Die Entscheidung, inwieweit die gewünschte Mengenbeschränkung auf den betroffenen Flugverfahren während des Probebetriebs mit der insgesamt sicheren, geordneten und flüssigen Verkehrsabwicklung gern. § 27c Abs. 1 LuftVG durch die DFS vereinbar sei, obliege der DFS. Die hier vorliegenden Erkenntnisse deuteten darauf hin, dass die DFS die Zusage eingehalten habe. Diese Zusage bezog sich auf die Anzahl der Freigaben für die neuen Flugverfahren pro Stunde, nicht auf die tatsächlich stattfindenden Flüge.

Frage
Warum entspricht die tatsächlich geflogene neue Flugroute nicht den Darstellungen, wie sie im Vorfeld auch mir gegenüber als Mitglied der Fluglärmkommission Stuttgart dargestellt worden sind?

Antwort
Wie in der Anwendung Stanly track der DFS (https://stanlytrack3.dfs.de/st3/STANLY_Track3.html) beobachtet werden könne, wiesen die Abflüge über die jetzt festgelegten TEDGO-Abflugverfahren schon mit bloßem Auge gut erkennbar eine sehr hohe Spurtreue auf. Überflüge von Stadtteilen von Filderstadt wie Harthausen, Bonlanden und Plattenhardt seien im Zusammenhang mit der Nutzung der neuen TEDGO-Abflugverfahren dabei nicht ersichtlich. Allerdings sei in Filderstadt aufgrund seiner Lage in unmittelbarer Flughafennähe bei Flugbetrieb in beiden Betriebsrichtungen generell und ganz unabhängig von den neuen TEDGO-Flugverfahren mit Überflügen zu rechnen.

Frage
Für die Bevölkerung unserer Stadtteile Harthausen, Bonlanden und Plattenhardt stellt sich die Frage, ob hier im Vorfeld getäuscht wurde oder zumindest täuschende Angaben gemacht wurden.

Antwort
Im Rahmen einer Flugverfahrensplanung würden häufig mehrere Alternativen geprüft, um die aus betrieblichen und Lärmschutzgründen optimale Variante zu finden, und die örtlich Betroffenen in diesem Prüfungssprozess über die Fluglärmkomission informiert, damit diese ggf. Stellungnahmen abgeben können. Die dahinterstehende Intention sei Transparenz im Hinblick auf den Prozess der Entwicklung und Festlegung von Flugverfahren, nicht etwa eine Täuschungsabsicht. Im Falle der neuen TEDGO-Verfahren unterschieden sich die geprüften Varianten in ihrem lateralen Verlauf allerdings nur wenig voneinander, insbesondere nicht mit Auswirkungen auf Filderstadt, und entsprächen weitgehend der vom BAF festgelegten Variante C, so dass der Einwand auch vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar sei.

Frage
Die Akzeptanz einer Einrichtung wie die eines Flughafens hängt maßgeblich davon ab, dass Bürgeranfragen beantwortet werden.

Antwort
Die Abflüge über die neuen TEDGO-Flugverfahren unterlägen weiterhin einer laufenden Evaluierung durch die DFS, die zum Ende des Probebetriebs ausgewertet würden. Flüge, bei denen ein Anfangsverdacht auf einen schuldhaften Verstoß gegen die Vorgaben der Flugverfahren bzw. der Fluglotsenanweisungen vorliegen, würden dem BAF zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemeldet. Alle hieraus gewonnenen Erkenntnisse bestätigten bislang die vorab erstellten Lärmberechnungen der DFS und die vom BAF vorgenommene Abwägung.

Auch die Beschwerden aus den mehrbelasteten Bereichen bestätigten die Annahmen aus den Lärmberechnungen, die Eingang in die Abwägung gefunden haben, dass dort mit mehr Fluglärm zu rechnen sei. Die Beschwerden zeigten aber auch, dass sich vermehrt über Fluglärm beschwert würde, der nicht auf die neuen TEDGO-Abflugverfahren zurückzuführen sei, sondern bereits zuvor vorhanden war und aufgrund der öffentlichen Diskussion in den Fokus gerückt sei.